Schwarzwald Bike Marathon – Biken für krebskranke Kinder

Teilnahmeerklärung

Teilnahmeerklärung Schwarzwald Bike Marathon

1 ) Jeder Rennteilnehmer ist sich den Risiken bewusst, welche mit der Ausübung des Mountainbike-Sports verbunden sind. Er haftet persönlich gegenüber Schäden an Drittpersonen sowie Sachbeschädigungen. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Bitte beachten Sie: Vor allem bei Abfahrten und insbesondere bei Nässe kann es immer wieder zu kritischen Situationen kommen. Fahren Sie deshalb zu jedem Zeitpunkt so, dass Sie sich und andere nicht gefährden! Der Veranstalter übernimmt für Unfälle sowie Sach- und Personenschäden keine Haftung.

2 ) Während des gesamten Rennens besteht Helmpflicht!

3 ) Der Fahrer ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrrades selbst verantwortlich

4 ) Die Strecke ist durch Absperrbänder und Markierungen gekennzeichnet. Trotzdem kann es aufgrund der Streckenlängen zu unvorhersehbaren Situationen kommen. Da die Strecke vor und nach dem Rennen nicht ausgewiesen ist, besteht keine Trainingsmöglichkeit entlang der Strecke. Es muss zu jedem Zeitpunkt mit Fahrzeugen sowie Fußgängern gerechnet werden!

5 ) Im Bereich der Startnummernausgabe wird eine Infotafel auf gestellt, die zu beachten ist. Dort werden u.a. nachträgliche Änderungen zum Reglement, Streckenänderungen usw. bekannt gegeben. Änderungen jeglicher Art sind dem Organisationskomitee vorbehalten.

6 ) Jeder Fahrer ist verpflichtet, Unfälle dem nächsten Posten der Bergwacht, der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz oder an den Verpflegungsstellen zu melden. Im Abstand von 2 km ist die Strecke mit Kilometertafeln beschildert. Bei der Alarmierung muss der Streckenkilometer an gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Streckenführung auch durch unwegsames Gelände führt. Die Hilfsfrist der Rettungsdienste kann deshalb bis zu 30 Minuten ab Eingang der Unfallmeldung betragen!

7 ) Die Einsatzfahrzeuge befahren die gleiche Strecke wie die Teilnehmer. Bei der Versorgung von Unfällen kann es daher zur Blockade oder Behinderung auf der Strecke kommen. Der Rennleitung bzw. der Polizei ist es vorbehalten, bei kritischen Situationen das Rennen zu unterbrechen oder gar ganz abzubrechen!

8 ) Den Einsatzfahrzeugen ist Platz zu machen und den Anweisungen der Ordnungs- sowie Rettungsdienste ist Folge zu leisten. Zusätzlich zu den Fahrzeugen der Rettungsdienste befinden sich Notärzte mit ATVs (All Terrain Vehicle) und entsprechender Kennzeichnung auf der Strecke.

9 ) Es gelten die Umweltrichtlinien des „Bundes Deutscher Radfahrer“. Entsprechend dem Reglement führt das Wegwerfen von Unrat außerhalb der markierten Verpflegungszonen zur Disqualifikation. Es besteht Rauchverbot im Wald.

10 ) Die Registrierung der Teilnehmer erfolgt durch Transponder in der Lenkernummer, sie ist gemäß Weisung des Veranstalters zu tragen. Während des Rennens finden unangemeldete Streckenkontrollen statt. An diesen Stellen muss angehalten werden. Den Anweisungen der Helfer an diesen Kontrollstellen ist Folge zu leisten.

11 ) Der Teilnehmer weiß, dass Doping die bewusste Manipulation des Körpers ist, um bessere Leistungen zu erreichen und dass dies entsprechend den Satzungen des Deutschen Sportbundes und des Bundes Deutscher Radfahrer bestraft wird.

12 ) Alle Fahrer, die das Rennen vorzeitig beenden und nicht im Ziel einfahren, haben dies dem nächsten Streckenposten oder im Orga-Büro im Start-/Zielbereich mitzuteilen, um Suchaktionen nach verunglückten Fahrern am Ende der Veranstaltung zu vermeiden. Kosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zu Lasten des Rennteilnehmers. Nach Beendigung des Rennens sowie bei unvorhersehbaren Situationen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Mit der Anmeldung hat jeder Teilnehmer die Teilnehmererklärung zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden.

13 ) Wettkampfgrundlage bildet die Sportordnung und die Wettkampfbestimmungen Mountainbike 

des Bund deutscher Radfahrer (BDR). Das Verlassen des markierten Weges sowie Kurvenabkürzungen sind untersagt. Ersatzteile dürfen ausgetauscht werden. Eine Reparatur muss entsprechend SpO vom Fahrer selbst vorgenommen werden. Das Wechseln einer kompletten Maschine ist nicht erlaubt. Verstöße gegen das Reglement führen zur Disqualifikation.

Die Satzungen des Bundes Deutscher Radfahrer und dessen Disziplinarordnung werden anerkannt. Es wird hiermit vereinbart, dass diese Regelwerke Bestandteil des Teilnehmervertrags sind.

14) Datenschutzbestimmungen: Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden maschinell gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung des Schwarzwald-Bike-Marathons erhoben.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden:

  • dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben, sowie im Zusammenhang mit dem Schwarzwald-Bike-Marathon gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch, z.B. auf der Seite des Veranstalters oder Dritten im Internet, veröffentlicht werden dürfen. Zudem dürfen Bilder oder Video-Aufnahmen ohne Vergütungsanspruch für Werbezwecke des Schwarzwald Bike Marathon (Flyer, Plakate, social media Plattformen, Werbetrailer, Banner,…) verwendet und auch an Dritte im Zusammenhang mit dem Schwarzwald Bike Marathon weitergegeben und verwendet werden.
  • sein Name, Jahrgang, Wohnort und Team in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Presse und in Aushängen publiziert werden dürfen.
  • mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.

Wir verweisen ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung unseres Partners Datasport: https://www.datasport.com/de/datenschutzerklaerung/

15) Wetterklausel: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, je nach Wetterverhältnissen eine Änderung der Strecke vorzunehmen oder bei unvorhersehbaren Gründen (höherer Gewalt) den Wettkampf zu unterbrechen, abzubrechen oder abzusagen.

Haftung: Die Veranstalter sowie gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Rechnung und Gefahr und ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Regeln entsprechen. Der Veranstalter und der Ausrichter übernehmen bei Diebstahl und sonstigen Verlusten keinerlei Haftung.

Ausfallklausel: Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Gründen den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen. Für diese Fälle gibt es auch keine Startgeldrückerstattung. Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Anmeldung auf jegliche Regressansprüche.

16) Mit der Anmeldung hat jeder Teilnehmer die Teilnehmererklärung zur Kenntnis genommen und erklärt sich damit einverstanden.

Ein Widerspruch zur Verwendung von Fotos für die Erstellung des Werbematerials (Flyer, Plakate, Banner,…) kann an den Veranstalter gerichtet werden. bike_at_schwarzwald-bike-marathon.de. Die Erstellung der Werbemittel für das darauffolgende Jahr erfolgt im November nach der Veranstaltung, daher ist ein Widerspruch bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres möglich.